Unsere Fluggelände

1. "Auf der Platte" (Herbitzheim)

Seit ca. 1990 betreibt der 1. Para-Ski-Club das Schleppgelände "Auf der Platte" zwischen Herbitzheim und Gersheim. Mittlerweile zum Naturschutzgebiet erklärt, erstreckt sich hier für die Windenflieger eine Schleppstrecke von rd. 700 m in der Ausrichtung Nordost - Südwest.

Das Gelände ist ungeeignet für die Windrichtungen Ost, Südost und Süd, da dann der Wind über den Wald kommt und Start- und Landeplatz im Lee liegen.

Die Zufahrt zum Schleppgelände ist ausschließlich (und zwar egal wo sich der Startplatz befindet) auf der südwestlich gelegenen Seite. Von Herbitzheim kommend biegt man nach ca. 1 km (2. Möglichkeit) nach links in den Feldweg ab und fährt diesen hoch bis zum Waldrand. Dort parkt man das Auto so, dass möglichst wenig Flurschaden auf den Wiesen entsteht am Rand. Liegt der Startplatz auf der Nordostseite in Herbitzheim, muss man die Strecke dorthin zu Fuß zurücklegen. Denn wie bereits beschrieben schleppen wir in einem Naturschutzgebiet und haben dafür vom Umweltministerium die Genehmigung. Um diese nicht zu gefährden, müssen Autos aus dem Gelände heraus gehalten werden. Dies gilt nicht für Versorgungsfahrzeuge (Windenzugfahrzeug, Quad, Versorger)

Dieses Schleppgelände ist derzeit geschlossen (Grund: Wiese zu nass).

 

 

2. "Poste de Gaz" (Obergailbach, Frankreich)

Sehr beliebt ist unser Schleppgelände in Frankreich. Dank der tollen Unterstützung unseres französischen Grundstückseigentümers haben wir die Möglichkeit im benachbarten Frankreich, genauer in Obergailbach, zu schleppen.

Das Schleppgelände heißt "Poste de Gaz" weil es sich in direkter Nachbarschaft zur örtlichen Gasstation befindet. Dadurch ist es sehr leicht zu finden, hat allerdings die Einschränkung, dass wir die Gasstation nicht überfliegen dürfen. Dies ist strikt untersagt.

Die Zufahrt erfolgt über Gersheim, dann Niedergailbach. Dort vorm Ortsende links abbiegen in Richtung Obergailbach (sehr schmale Straße). Erreicht man Obergailbach, dann im Ort rechts abbiegen und den Berg hoch fahren bis zur Gasstation, ca. 1,5 km.

Fahrzeuge dürfen dort in der Wiese stehen. Wir haben dort eine Schleppstrecke von ca. 800 m in der Ausrichtung Ost - West. Zu beachten sind hier die Baumreihen in südlicher Richtung, die bei Südeinschlag für Leesituationen sorgen können. Bei stärkerem Nordeinschlag ist zu beachten, dass das Schleppseil, z.B. infolge eines Seilrisses, nicht auf die Schnellstraße D620 geweht wird.

Wenn Weidevieh auf der Wiese steht, schleppen wir dort nicht.

Dieses Schleppgelände ist derzeit geschlossen (Grund: Wiese zu nass).

 

Allgemeine Hinweise

Unsere Schleppgelände sind teilweise gepachtet, teilweise nicht. Aber auch auf den gepachteten Flächen sind wir Gäste und sollten uns auch so verhalten. Als Windenschleppgemeinschaft haben wir den Vorteil gegenüber den Berggeländehaltern, dass wir keine restriktiven Gästereglungen brauchen und unsere Aktivitäten durch die Schlepplisten sehr gut dokumentiert sind.

Der Appell an die Organisatoren von Schleppbetrieben geht dahin, dass darauf geachtet wird, dass:

  • im Fall Herbitzheim die Autos auf der "Gersheimer Seite" geparkt werden und kein Unberechtigter ins Schleppgelände fährt
  • in allen Fällen keine unnötigen Quadfahrten erfolgen. In Herbitzheim auch immer in der Spur zurückfahren, die auch zum Seilauslegen benutzt wird.
  • nicht bei hohem Gras oder weichem Boden geschleppt wird.
  • wir die Schleppgelände stets sauber verlassen.
  • auf Wildtiere geachtet wird.

Die Beziehungen zu den Geländeeigentümern sind nun über viele Jahre aufgebaut, gehegt und gepflegt. Sie zu wahren sollte jedem Windenflieger ein hohes Gut sein. Unbedachte Äußerungen oder Aktivitäten können in Minuten zerstören, was über viele Jahre investiert wurde. Bitte bedenkt, dass hier viele verantwortlungsvolle Flieger hinter den Kulissen tätig sind, damit uns dies alles ermöglicht wird.

Danke!