Wichtige Änderung für Piloten
Weil es beim UL-Schlepp im aktuellen Jahr zu zwei tödlichen Unfällen kam, hat sich das Luftfahrtbundesamt (LBA) die derzeitigen Regeln zur Dokumentation der fliegerischen Übung genauer betrachtet und war der Meinung, dass die bisherige Dokumentationspflicht zu lax ist. Der DHV, als Beauftragter des LBA, wurde daraufhin aufgefordert Vorschläge zur Verbesserung zu liefern.
Dies war auch Thema in einer DHV Kommissionssitzung. Anmerkung: Wer sich für deren Ergebnisse interessiert, kann sich die Kommissionsprotokolle im Serviceportal des DHV anschauen.
Intention seitens DHV war, diesen Vorschlag mit so wenig bürokratischem Aufwand wie möglich, bei gleichzeitig so viel Transparenz wie erforderlich zu gestalten.
Die Regelung, die ab dem 01.01.2026 gilt, könnt ihr hier nachlesen.
Um dem erwarteten Aufschrei entgegenzuwirken: Jeder, der ein aufzeichnungsfähiges GPS Instrument (z.B. Skytraxx) beim Fliegen benutzt, muss gar nichts tun. Dort sind dann alle eure Flüge bereits aufgezeichnet. Höchstens ab und zu mal sichern ☝
Wer bereits ein Flugbuch (sei es das gute alte DHV Heftchen aus dem o.a. Bild ist, oder eine andere Form) führt, muss ebenfalls nichts tun, als dies weiterhin zu führen.
Die Form des Nachweises (digital oder analog) ist nämlich nicht vorgeschrieben. Ebenfalls gibt es keine Pflicht seine Dokumentation irgendwem unaufgefordert vorzulegen.
Ich persönlich glaube, dass es für die meisten Fliegerinnen und Flieger im Para-Ski-Club keine wirkliche Veränderung darstellt, da im Grunde alle die ich kenne ein Skytraxx beim Fliegen benutzen. Alle anderen sollten die Hinweise beachten.
Weitere Informationen im Web:
Lu-Glidz: https://lu-glidz.blogspot.com/2025/11/newsticker-512025.html